10.11588/DIGLIT.34168
Frankfurt am Main
Frankfurt am Main
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4018118-2
Vorzeigern dieses, [ ] ist erlaubt vor dem [ ] Thor in dem [ ] Garten den [ ] d.J. unter den in eines HochEdlen Raths Edikt vom 14ten Septemb. 1786. §. 10 enthaltenen Vorsichten, nemlich: 1.) der Direktion oder Mitwürkung eines in hiesigen Stadtdiensten stehenden Feuerwerkers; 2.) ... - ein Feuerwerk mit Raqueten abbrennen zu lassen; und ist dieser Schein nachher wider an unterschriebenen zurük zu liefern
Frankfurt den [ ]
[S.l.]: NN
1786
de
Monograph
urn:nbn:de:bsz:16-diglit-341684
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